Das Unterhaltsrecht für Kinder soll reformiert werden. Das wird insbesondere die unterhaltsrechtlichen Folgen für eine Betreuung im paritätischen Wechselmodell und bei erweitertem Umgang betreffen. Der Gesetzgeber muss hierfür faire Unterhaltsregelungen normieren, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist.
Unter Beachtung der Lebensverlaufsperspektive muss dabei die Gestaltung des Familienlebens vor der Trennung in die unterhaltsrechtlichen Folgen einfließen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat deshalb Eckpunkte für eine Reform des Kindesunterhaltsrechts entwickelt. Im Vordergrund steht dabei die Einführung eines Grundsatzes familiärer Solidarität nach Trennung.

Pressemitteilung

Solidarität nach der Trennung – worum geht es?

Die Forderungen im Überblick

Positionspapier: Eckpunkte für eine Reform des Kindesunterhaltsrechts