Defizite im Sozialrecht: 42,8% aller Ein-Eltern-Familien leben trotz Sozialleistungen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle

 

Das Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik bestätigt in einer aktuellen Mitteilung wieder einmal:

Fast die Hälfte aller Kinder von Alleinerziehenden in Deutschland erlebt Armut. Das bedeutet, sie und der Elternteil, bei dem die rund eine Million betroffener Mädchen und Jungen wohnen, müssen – für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft – mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle auskommen. Die finanzielle Notlage vieler Alleinerziehender, von denen 90% Frauen sind, hat mehrere Ursachen: eine strukturelle Fahrlässigkeit des rechtlichen Systems, zu wenig Ganztagesplätze für die Kinderbetreuung, Diskriminierung am Arbeitsmarkt und nicht zuletzt fehlende Unterhaltszahlungen durch den Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin. „Der sozialrechtliche Rahmen weist hier eine Reihe von Defiziten auf“, sagt Dr. Eva Maria Hohnerlein, Wissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik. Sie untersuchte die Wechselwirkungen von Familienleistungen und kommt zu dem Schluss: „Intransparente Regelungen und sich kannibalisierende Wechselwirkungen, insbesondere bei der Anrechnung von Leistungen,haben negative Auswirkungen für Alleinerziehende.“ Das Armutsrisiko für Ein-Eltern-Familien steigt seit Jahren kontinuierlich und überproportional zur Gesamtbevölkerung: Waren 2006 37% betroffen, hatten nach den aktuellsten Ergebnissen des Mikrozensus im Jahr 2017 42,8% der Ein-Eltern-Haushalte trotz Sozialleistungen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung zur Verfügung, mit Spitzenwerten in Sachsen-Anhalt und Bremen von 60,1 und 65,3% (2017). Eine Mutter mit einem Kind unter 14 Jahren lebte demnach jeden Monat von knapp 1300 Euro oder weniger. Ein Elternteil mit zwei Kindern über 14 Jahren musste mit monatlich knapp 2000 Euro oder weniger auskommen. Im Vergleich dazu liegt das Armutsrisiko von Paaren mit zwei Kindern bei 11,3% und damit sogar unter dem der Gesamtbevölkerung (15,8%). Angesichts der hohen Armutsgefährdung und der spezifischen Belastungen von Alleinerziehenden und ihren Kindern gilt diese Familienkonstellation als einer der verletzlichsten. Zu den am stärksten gefährdeten Alleinerziehenden gehören junge, unverheiratete Mütter ohne oder mit geringer beruflicher Qualifikation. Aber auch für hoch qualifizierte geschiedene Mütter, die längere Zeit nicht oder nur wenig gearbeitet haben, gestaltet sich die Rückkehr in eine gut bezahlte Vollzeitstelle oft schwierig.Betroffene sollten daher eine besondere Unterstützung erfahren, doch nahezu das Gegenteil ist hierzulande der Fall: Das deutsche System privilegiert vor allem Ehefamilien. Während die Familienleistungen und Entlastungssysteme für „traditionelle“ eheliche Familien in Deutschland recht großzügig sind, insbesondere Kindergeld und Steuererleichterungen, wird den Bedürfnissen

2 von Alleinerziehenden nur unzureichend Rechnung getragen. Auch profitieren Alleinerziehende oft wenig, wenn Familienleistungen erweitert oder neue Leistungen geschaffen werden. Erschwerend hinzu kommt, dass etwa die Hälfte der Kinder, die in einer Ein-Eltern-Familie leben, gar keinen Unterhalt durch den fehlenden Elternteil erhält und weitere 25 Prozent weniger als ihnen zusteht. Die Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 hat in Kombination mit Reformen der Sozialleistungen und der Einführung von Aktivierungsmaßnahmen wesentlich dazu beigetragen, den finanziellen Druck auf Alleinerziehende zu erhöhen. Die finanzielle Belastung wurde auf alleinerziehende Mütter und ihre Kinder verlagert, wohingegen der Staat wenig Unterstützung bietet, um dies auszugleichen. In der Konsequenz fallen vor allem alleinerziehende Mütterfamilien in der Regel sehr schnell in das Grundsicherungsnetz nach SGB II (Hartz IV), insbesondere weil der Zugang zu kinderbezogenen Unterstützungsformen wie dem Kinderzuschlag restriktiv ist. Rund 37% der Alleinerziehenden kommen nur mit Grundsicherung über die Runden. Von ihnen ist ein knappes Drittel über einen längeren Zeitraum auf Hartz IV angewiesen. Dabei ist der Bezug von Hartz IV-Leistungen in vielen Fällen nicht gleichbedeutend mit Arbeitslosigkeit. Nur etwa ein Drittel der meist weiblichen Leistungsbezieher ist tatsächlich arbeitslos. Die Mehrheit gehört zu den „Working Poor“ und muss ihr Einkommen mithilfe der Grundsicherung aufstocken – weil die Löhne gerade in frauenspezifischen Berufen oft niedrig sind und/oder keine Kinderbetreuung zur Verfügung steht, die eine Vollzeitarbeit ermöglicht. Problematisch in diesem Zusammenhang ist auch diePraxis der Job Center, Qualifizierungsmaßnahmen in schlecht bezahlten weiblichen Beschäftigungsbereichen (z.B. als Verkäuferin, Friseurin oder Altenpflegerin) vorzuschlagen. Daher müssen Mütterfamilien mehr als jeder andere Familientyp auf bedarfsorientierte Leistungen nach SGB II zurückgreifen. Die Anrechnungsregelungen im deutschen Recht machen es wiederum extrem schwer, dem Grundsicherungsbezug – und damit der Armut – zu entkommen. Beispielsweise wird der Unterhaltsvorschuss, der dem Kind zusteht, wenn der Ex-Partner nicht zahlt, auf SGB II-Leistungen angerechnet, so dass das Haushaltseinkommen nicht über die Armutsschwelle gehoben wird. Zwar wurde der Unterhaltsvorschuss im Juli 2017 in Bezug auf das Alter des Kindes und die Dauer der Zahlung ausgeweitet, doch hat er nicht das Ziel, Armut zu vermeiden. Aufgrund der Anrechnungsmodalitäten kann es nun in bestimmten Fällen sogar dazu kommen, dass einem Ein-Eltern-Haushalt wegen des Unterhaltsvorschusses weniger Geld zur Verfügung steht als vor der Reform. Auf diese Weise werden die Leistungsansprüche für die am stärksten gefährdeten Familien begrenzt. Erschwert wird die finanzielle Unabhängigkeit von Ein-Eltern-Familien zudem durch das unzureichende Angebot an öffentlich geförderten Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere für den ganzen Tag. 2017 erhielten insgesamt rund 33% der Kinder unter drei Jahren eine solche Betreuungsmöglichkeit. Während das Angebot an Plätzen für Kindergartenkinder inzwischen relativ gut ist, klafft bei Schulkindern eine riesige Lücke: Lediglich 16,5 Prozent der Kinder unter 11 Jahren besuchten nach der Schule einen Hort. Dieser Altersgruppe fehlt bislang jeglicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, so dass die Beschäftigungsmöglichkeiten von Alleinerziehenden mit schulpflichtigen Kindern ernsthaft gefährdet sind. Erschwerend kommt hinzu, dass Alleinerziehende bei der Vergabe von Plätzen keinen Vorrang vor berufstätigen Paaren mit Kindern erhalten.

 

Pressemitteilung des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, München, 01.08.2019