Damit der erweiterte Unterhaltsvorschuss gegen Kinderarmut in allen Einelternfamilien wirkt, muss die Schnittstelle zum Kinderzuschlag reformiert werden. Eine aktuelle Umfrage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zeigt: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können durch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt werden. Finanziell profitieren Einelternfamilien ohne An-sprüche auf andere Sozialleistungen.
Viele Alleinerziehende mit kleinem Gehalt erhielten bisher Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dort wirkt der Unterhaltsvorschuss anspruchsmindernd. Betroffene rechneten uns vor, dass der Unterhaltsvorschuss die Kürzung oder gar den Verlust anderer Leistungen nicht ausgleichen kann. Außerdem gibt es in manchen Kommunen zu Beginn des Jahres 2018 immer noch Einelternfamilien, welche auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Unterhaltsvorschuss warten.
Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu:
„Nachdem sich CDU/CSU und SPD bei den Sondierungsgesprächen auf die Bekämpfung von Kinderarmut verständigt haben, sollten sie im Koaliti-onsvertrag dringend Verbesserungen für Einelternfamilien bei diesen Sozi-alleistungen vereinbaren. Der VAMV fordert seit der Einführung des Kinderzuschlags in 2005, den Unterhaltsvorschuss nicht mehr als Einkom-men des Kindes bei der Leistung anzurechnen. Nun kann dieses Problem nicht länger ignoriert werden. Bis zu einer gesetzlichen Änderung sollten Alleinerziehende zwischen Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss wählen können. Zudem ist unverständlich, dass immer noch nicht alle Anträge vom Sommer letzten Jahres bearbeitet sind. Das gilt insbesondere, nach-dem die Kommunen ein zusätzliches halbes Jahr erhalten haben, um sich personell und organisatorisch auf die Reform des Unterhaltsvor-schussgesetzes vorzubereiten.“
Zwischen September und Dezember 2017 forderte der VAMV Alleinerziehende auf, von ihren Erfahrungen mit den Behörden und ihrer finanziellen Situation vor und nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Die Antworten von 38 Alleinerziehenden aus dem gesamten Bundesgebiet zeigen exemplarisch, auf welche Probleme Einelternfamilien stoßen, die Anspruch auf erweiterten Unterhaltsvorschuss haben. Mit der Begrenzung des Anspruchs bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten wurden zum 1. Juli 2017 endlich zwei lebensferne Regelungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz gestrichen.
Die ausführliche Auswertung unserer Umfrage inklusive anschaulicher Fallbeispiele finden Sie unter www.vamv.de
Berlin, 22. Januar 2018
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