Alleinerziehende wehren sich mit Offenem Brief

Berlin, 21. November 2017. „Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ Mit dieser Forderung wendet sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) an die Urheber der „Düsseldorfer Tabelle 2018“.

Dies sind die Familienrichter der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags. Sie haben in der Tabelle, die ab dem 01.01.2018 faktisch die Unterhaltssätze für Tren­nungskinder vorgeben wird, eine Verschiebung der Einkommensgruppen vorgenommen.

Die Wirkung: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wurde massiv vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (zuvor: 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzmini­mum. Dieses wird von Kritikern bereits als nicht ausreichend für die Ver­sorgung von Kindern angesehen.

Dieses Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für 2018 geringfügig erhöht: 6 bzw. 7 Euro bekommen die Kinder in der neuen Ein­kommensgruppe 1 damit im nächsten Jahr monatlich mehr Mindest-unterhalt. Üblicherweise wird diese Erhöhung auf die Unterhaltssätze für Kinder, deren Eltern mehr verdienen, hochgerechnet. Doch diese Kinder sollen nächstes Jahr nicht nur leer ausgehen, sondern werden pauschal um eine ganze Einkommensgruppe herabgestuft und erhalten damit künftig zusätzlich zwischen 10 und 43 Euro im Monat weniger zum Leben. Durch die Um-Definition der Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

„Das werden wir nicht einfach so hinnehmen“ sagt Erika Biehn, Bundesvor­sitzende des Verbandes. „Wir werden laut! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kin­derarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese Entschei­dung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal. Hier muss die Frage nach der Legitimation der Richter­schaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue ge­stellt werden.“

Lesen Sie hier den offenen Brief: Offener Brief Düsseldorfer Tabelle 2018

Hier finden Sie die Düsseldorfer Tabelle im Vergleich 2017 und 2018: https://www.vamv-bayern.de/tipps-informationen/unterhalt/

 

Protestaktion: Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle im Vergleich 2017 und 2018