Resolution gegen Altersarmut in Bayern, insbesondere von Frauen

Nach wie vor haben Frauen nicht die gleichen Einkommenschancen wie Männer.

Die Folge: Ihr Alterseinkommen ist häufig geringer und Altersarmut überwiegend weiblich. Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern liegt in Bayern im Jahr 2015 bei 24 %. Für Frauen spezifische Lebensläufe hinterlassen gerade in Bayern gravierende Lücken bei der Alterssicherung. Mehr als Dreiviertel der Frauen in Bayern erhalten eine Altersrente unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle. Frau, Rentnerin, arm – das ist in Bayern eine typische Kombination.

Die Rente ist das Spiegelbild des Erwerbslebens. Typische Erwerbsbiografien von Frauen wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Sozial ungenügend abgesicherte Jobs, wie unfreiwillig geringe Teilzeit, Minijobs, Scheinselbstständigkeit und Freiberuflichkeit, ein geringes Entgelt oder Wechselfälle des Lebens, wie eine Scheidung, führen zu geringeren Alterseinkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die sozialgesetzliche Rente ist gerade für Frauen die wichtigste Säule der Alterssicherung. Frauen haben oft nicht die Möglichkeit und den finanziellen Spielraum um betrieblich oder privat zusätzlich vorzusorgen. Hinzu kommt die immer noch ungenügend rentenrechtliche Anerkennung von Sorgearbeit z. B. in der Pflege von Angehörigen.

Das Rentenniveau, das die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung beschreibt, wurde über Jahre abgesenkt. Damit muss Schluss sein!

  • Wir brauchen einen Kurswechsel in der Rentenpolitik: Die Talfahrt des Rentenniveaus muss gestoppt werden. Nach Jahrzehnte langer Arbeit muss die Rente reichen um ein anständiges Leben zu führen und mit Würde alt werden zu können. Wir fordern, dass das gesetzliche Rentenniveau stabilisiert und dann wieder angehoben werden muss.
  • Wer lange Zeit nur ein geringes Arbeitsentgelt erhält, dessen Verdienste müssen in der Rente aufgewertet werden. Das nützt vor allem Frauen. Wir fordern deshalb die Fortsetzung der Rente nach Mindestentgeltpunkten.
  • Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist erwerbstätig zu sein, darf im Alter nicht arm sein. Wir fordern, dass die Leistungen der Erwerbsminderungsrenten deutlich verbessert werden.
  • Wer längere Zeit arbeitslos ist und Arbeitslosengeld II (Alg II) bezieht, bekommt keine Rentenzeiten angerechnet. Wir fordern, dass auch für Zeiten des Bezugs von Alg II wieder Rentenbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit entrichtet werden.

Ingolstadt, 4. Juli 2017