Nach der Reform ist vor der Reform: Umgangspauschale in Hartz IV fehlt weiter 

Berlin, 23. Juni 2016. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Entscheidung der Koalition eine Verschlechterung der ohnehin materiell knappen Lage von Kindern mit getrennt lebenden Eltern im Sozialgeldbezug abzuwenden. Zusammen mit anderen 16 Verbänden drängt der VAMV auf die Einführung einer Umgangspauschale. Heute stimmt der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Reform des Zweiten Sozialgelsetzbuches ab, eine Neuregelung für Alleinerziehende und ihre Kinder ist nicht mehr vorgesehen.

Die bestehende Rechtslage sowie uneinheitliche Praxis in den Kommunen führt mitunter dazu, dass im Haushalt der Alleinerziehenden für jeden Tag des Umgangs mit dem anderen Elternteil, in der Regel der Vater, das Sozialgeld gestrichen wird.

Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu: „Der Gesetzgeber lässt heute seine Chance verstreichen, einen Umgangsmehrbedarf für die Existenzsicherung von Kindern in Hartz IV einzuführen. Wenn ein Kind zwischen beiden Elternteilen pendelt und sich abwechselnd in zwei Haushalten aufhält, dann ist das teurer. Fixkosten wie Telefon und Strom fallen im Haushalt der Alleinerziehenden weiter an und werden auch bei Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart. Der andere Elternteil braucht aber auch Mittel, um das Kind zu versorgen. Nur wenn dieser Mehrbedarf durch eine Umgangspauschale für Kinder in Hartz IV gedeckt wird, ist deren Existenz sicher gestellt. Folgerichtig ist eine Umgangspauschale, die diese Mehrkosten, berücksichtigt“, unterstreicht Schuster.

Eine nächste gute Gelegenheit zur Einführung eines Umgangsmehrbedarfes noch in diesem Jahr hat der Gesetzgeber bei der ausstehenden Neufassung der sozialrechtlichen Regelbedarfe.

„Aufatmen können Alleinerziehende erst, wenn nicht länger eine tageweise Kürzung von Sozialgeld zu befürchten ist, sobald Umgang stattfindet. Jedes Kind sollte sich Umgang mit seinem getrennt lebenden Elternteil leisten können“, gibt Solveig Schuster zu bedenken.

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