Der VAMV Bundesverband hat sich zur vorgeschlagenen Neuregelung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur temporären Bedarfsgemeinschaft im SGB II (TBG) positioniert. Diese sieht Regelungen zur Aufteilung des Sozialgeldes eines Kindes getrennt lebender Eltern gemessen an ihren Betreuungszeiten vor und steht im Zusammenhang mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung für die Verwaltung und Leistungsbeziehenden.

Eine tageweise Aufteilung bzw. Kürzung des Sozialgeldes von Kindern getrennt lebender Eltern lehnt der VAMV ab, insbesondere in Fällen, bei denen der getrennt lebende Elternteil nicht selbst hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist. Die Existenzsicherung von Kindern mit Bezug von SGB II-Leistungen ist aus Sicht des VAMV erst mit Anerkennung eines Umgangskinder-Mehrbedarfes tatsächlich gesichert.

VAMV_Stellungnahme_TBG_BMAS_2016