Berlin, 02. Februar 2016. Keine Änderungen zu Lasten von Kindern getrennt lebender Eltern! Anlässlich der geplanten Neuregelungen im SGB II, über die morgen das Bundeskabinett beraten wird, fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)  Mehrkosten, die im Zusammenhang mit einem ausgeweiteten Umgang mit dem Kind entstehen, anzuerkennen und die Existenz des Kindes in den Haushalten beider getrennt lebenden Eltern zu sichern, statt durch Mangelverwaltung die Situation in Alleinerziehendenhaushalten weiter zu verschlechtern.

Der offiziell seit Oktober 2015 vorliegende Referentenentwurf sieht für Trennungsfälle, bei denen beide Elternteile im SGB II leben, vor, das Sozialgeld für das Kind im Falle eines Pendel- oder Wechselmodells pauschal hälftig an beide Elternteile auszuzahlen. Dabei geht der  Entwurf bereits von einem Wechselmodell aus, wenn das Kind zu einem Drittel vom umgangsberechtigten Elternteil betreut wird, während es zu zwei Dritteln und damit in der Hauptsache bei der/dem Alleinerziehenden lebt.
Für die Hauptbedarfsgemeinschaft bedeutet dies einen massiven Einschnitt.  Das lehnen wir entschieden ab“, so Solveig Schuster,  Bundesvorsitzende des VAMV. „Ein Wechselmodell ist nur dann realisiert, wenn sich beide Eltern tatsächlich die Pflege, Erziehung und  Versorgung des Kindes teilen und das Kind annähernd hälftig in beiden Haushalten lebt“, so Schuster weiter. Und auch dann fallen durch die  doppelte Haushaltsführung zusätzliche Kosten an, die durch das Sozialgeld nicht gedeckt sind.

„Die geplante Neuregelung steht für eine  Mangelverwaltung, die eine Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums von Kindern in Trennungsfamilien regelmäßig in Kauf  nimmt“, kritisiert Schuster. Um einem Kind mit Aufenthalten in zwei Haushalten alles Notwendige, wie Kleidung und Alltagsutensilien bereit stellen zu können, bedarf es doppelter Anschaffungen. Fixkosten wie Telefon und Strom fallen im Haushalt der Alleinerziehenden weiter an und werden auch bei Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart.

Der VAMV fordert den Gesetzgeber auf, diese Mehrkosten zu  berücksichtigen und statt einer Sozialgeld-Kürzung in der Hauptbedarfsgemeinschaft eine gestaffelte Pauschale für den Umgangskinder- Mehrbedarf im SGB II einzuführen.