Infolge eines Urteils des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) vom 15. Januar 2015 (Kuppinger v. Germany Individualbeschwerde Nr. 62198/11) besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf bezüglich der Einführung eines präventiven Rechtsbehelfs gegen eine überlange Verfahrensdauer in bestimmten Kindschaftssachen. Das BMJV (Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz) hat hierzu einen Diskussionsentwurf vorgelegt, zu dem der VAMV Stellung genommen hat.

Der vom BMJV vorgelegte Diskussionsentwurf birgt nach Ansicht des VAMV die Gefahr, die bereits überlasteten Familiengerichte noch stärker unter zeitlichen Druck zu setzen und dadurch eine schematisch beschleunigte Durchführung zu bewirken, die dem Einzelfall nicht gerecht wird. Dies ist insbesondere mit Blick auf Fälle, in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt, bedenklich.

Der VAMV spricht sich deshalb dafür aus, dass der Gesetzgeber zeitgleich mit der Einführung eines Rechtsbehelfs gegen eine überlange Verfahrensdauer notwendigerweise flankierend zu folgenden Punkten aktiv werden muss:

  • Familienrichter/innen zeitlich entlasten
  • Familienrichter/innen interdisziplinär qualifizieren
  • § 1684 Abs.4 S.1 BGB durch praxisnahe Beispiele ergänzen.

VAMV_Stellungnahme_ Überlange Verfahren in Kindschaftssachen 2016