Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts vorgelegt, durch den die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum beendet werden soll.

Angesichts der damit für die unterhaltsberechtigten Kinder verbundenen nachteiligen Folgen sieht der VAMV das Vorhaben des Referentenentwurfs sehr kritisch und setzt sich dafür ein, die Anknüpfung des Mindestunterhalts an den steuerlichen Kinderfreibetrag zunächst bestehen zu lassen, damit die Vorteile dieser Regelung den Kindern weiterhin zugutekommen. Um gleichzeitig zu vermeiden, dass der Mindestunterhalt in Zukunft unter dem sächlichen Existenzminimum nach dem Existenzminimumbericht liegen kann, schlägt der VAMV für diesen Fall vor, (dass die steuerlichen Kinderfreibeträge unter dem sächlichen Existenzminimum für Kinder lt. Existenzminimumbericht liegen), das sächliche Existenzminimum an die Stelle der steuerlichen Kinderfreibeträge treten zu lassen. Dafür ist lediglich eine Ergänzung des § 1612a BGB erforderlich.

VAMV_Stellungnahme_Unterhaltsrechtsaenderungsgesetz