Für 2014 hat der Gesetzgeber das Existenzminimum für Kinder auf 7.008 Euro im Jahr beziffert. Es setzt sich zusammen aus einem sächlichen Anteil (4.440 Euro) und einem Anteil für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (2.640 Euro). Auf den Monat gerechnet, kostet ein Kind mit seinen Grundbedürfnissen 590 Euro. Die meisten Eltern erhalten monatlich 184 Euro Kindergeld für ihr Kind und können eventuell noch Kinderbetreuungskosten absetzen. Dies sind in der Regel Rückerstattungen von zu viel gezahlten Steuern. Das Kindergeld reicht bei weitem nicht aus, die tatsächlichen Kosten für Kinder zu decken. Das ist einer der Gründe dafür, warum die Kinderarmutsquote in Deutschland so hoch ist: Die Familien, insbesondere Alleinerziehende, können ihre Kinder nicht unterhalten – sie haben zu wenig Einkommen, sie erhalten zu wenig oder keinen Kindesunterhalt und die Ausgaben steigen ständig (z.B. Energiekosten). Die Folge ist: Über eine Million Kinder lebt von SGB II-Leistungen auf niedrigstem Niveau. Eine Kindergrundsicherung in Höhe des Existenzminimums für Kinder von derzeit 590 Euro für jedes Kind würde die Kinder aus den Bedarfsgemeinschaften herausholen. Zusammen mit anderen Organisationen setzt sich der VAMV für eine Einführung der Kindergrundsicherung ein.
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